zur Versicherungsfachwirtin bzw. zum Versicherungsfachwirt:
Studium:
Bei Verbindungsstellen des BWV
Voraussetzungen:
- Versicherungskaufleute oder artverwandte abgeschlossene kfm. oder verwaltende Ausbildungsberufe und 1 Jahr Berufspraxis
- Versicherungsfachleute (BWV) mit mind. 4 Jahre Berufspraxis
- andere mit mind. 5 Jahren Berufspraxis in der Versicherungswirtschaft zum Prüfungszeitpunkt
Prüfungsinstanz:
IHK
Dauer des Studiums:
2 Jahre
Bildungsziel:
Vertiefung wirtschaftlicher, rechtlicher und versicherungsfachlicher
Kompetenzen und Erfahrungen, zugleich Vermittlung von
Methoden- und Sozialkompetenz.
WEITERBILDUNG:
Weiterbildungsinitiative "Gut Beraten":
Durch die Kooperation mit dem Verein für Versicherungswissenschaft- und Praxis e.V. können Sie, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind,
Weiterbildungspunkte erwerben.
Diese Vereinbarung müssen Sie an den Verein für Versicherungswissenschaft- und Praxis e.V. senden: