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zur Versicherungsfachwirtin bzw. zum Versicherungsfachwirt:

Studium:

Bei Verbindungsstellen des BWV

Voraussetzungen:

- Versicherungskaufleute oder artverwandte abgeschlossene kfm. oder verwaltende Ausbildungsberufe und 1 Jahr Berufspraxis

- Versicherungsfachleute (BWV) mit mind. 4 Jahre Berufspraxis

- andere mit mind. 5 Jahren Berufspraxis in der Versicherungswirtschaft zum Prüfungszeitpunkt

Prüfungsinstanz:

IHK

Dauer des Studiums:

2 Jahre

Bildungsziel:

Vertiefung wirtschaftlicher, rechtlicher und versicherungsfachlicher

Kompetenzen und Erfahrungen, zugleich Vermittlung von

Methoden- und Sozialkompetenz.
 

WEITERBILDUNG:

Weiterbildungsinitiative "Gut Beraten":

Durch die Kooperation mit dem Verein für Versicherungswissenschaft- und Praxis e.V. können Sie, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind,
Weiterbildungspunkte erwerben.

So funktioniert es:

Diese Vereinbarung müssen Sie an den Verein für Versicherungswissenschaft- und Praxis e.V. senden:

Mit diesem Formular teilen Sie dem Verein für Versicherungswissenschaft- und Praxis e.V. ihre VV-ID- Nr. mit: